a) Prinzip der Additionalität
Es muss gewährleistet sein, dass das Projekt nur realisiert werden kann, wenn es durch Emissionshandel zusätzliche finanzielle Unterstützung erhält. Das bedeutet, dass das Projekt zur Deckung seines Finanzierungsbedarfs auf den Emissionshandel angewiesen sein muss.
b) Vermeidung einer doppelten Erfassung
Es muss sichergestellt werden, dass die gesparten Kohlenstoffemissionen nur einmal erfasst werden – vom Zertifikatsinhaber. Insbesondere bedeutet dies, dass Zertifikate nur einmal verkauft werden können und anschließend zurückgezogen werden müssen.
c) Prinzip der Dauerhaftigkeit
Die Emissionseinsparungen müssen dauerhaft stattfinden. So muss die Kohlenstoffbindung in Wäldern beispielsweise langfristiger Natur sein. Eine aufgeforstete Fläche, die ein paar Jahre später mittels Brandrodung wieder in eine Viehweide verwandelt wird, kann nicht als Klimaschutzprojekt anerkannt werden.
d) Regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Dritte
Klimaschutzprojekte müssen in regelmäßigen Abständen den oben aufgeführten Kriterien entsprechend überprüft werden. Durchgeführt werden diese Überprüfungen durch unabhängige Dritte wie TÜV, SGS oder PwC, die rückwirkend das Volumen der Kohlenstoffemissionen festlegen, die tatsächlich eingespart wurden.